Beitragsordnung des Vereins

1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitglieder- versammlung des Vereins geändert werden.

2 Beschlüsse

Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags. Der Vorstand legt die Gebühren fest. Die festgesetzten Beträge werden bis zum 31.März eines jeden Jahres im voraus per Lastschrift eingezogen. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

3 Beiträge

Beitragsklasse Mitgliedsform Beitragshöhe pro Jahr
1 Einzelperson 30,00 €
2 Ehepaare 40,00 €
3 Fam. mit Kindern unter 18 Jahren 50,00 €
4 Kinder bis zum 18. Lebensjahr,
deren Eltern nicht Mitglied im Verein sind
10,00 €
5 Fördernde Mitglieder frei

 

Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.März eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.

4 Vereinskonto

 

 

 

 

Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

5 Vereinsaustritt

Ein Vereinsaustritt ist nur per Einschreiben bis zum 30.09. des Jahres zum Jahresende möglich.

 

Venne, den 22.05.2014

Vorsitzender: Jürgen Rupp

Vorsitzender: Lothar Göckemeyer