Platz- und Fahrerlagerordnung

Um die Veranstaltung für alle Beteiligen fair und angenehm durchführen zu können, gilt folgende Ordnung.

  1. Durch seine Teilnahme an der Veranstaltung erkennt jeder sein Einverständnis mit den nachfolgenden Richtlinien an. Diese hat jeder bei seiner Anmeldung erhalten.
  2. Auf dem Veranstaltungsgelände gilt die Straßenverkehrsordnung.
    • Motorfahrzeuge dürfen demnach nur von Personen bewegt werden, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.
    • Personen ohne gültige Fahrerlaubnis ist das Führen von Kraftfahrzeugen untersagt. Dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche, auch dann, wenn diese sich unter Aufsicht eines zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigten Erwachsenen befinden.
    • Die max. Höchstgeschwindigkeit auf dem Gelände beträgt 6 km/h.
    • Das Fahren im angetrunkenem Zustand ist grundsätzlich verboten.
    • Das Befördern von Personen geschieht grundsätzlich auf eigene Verantwortung des Fahrers.
  3. Alle Oldtimer-Maschinen sind nur unter Aufsicht des Besitzers in Betrieb zu nehmen. Jeder Teilnehmer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass weder Öle, Treibstoffe oder sonstige Chemikalien ins Erdreich gelangen.
  4. Auf dem Veranstaltungsgelände dürfen nur Fahrzeuge bewegt werden, für die der Halter eine gültige Haftpflichtversicherung nachweisen kann.
    Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Vermögens-, Diebstahl-, Sach-, Personen- oder sonstigen Schäden. Ebenfalls wird keine Haftung für mitgebrachte Geräte bzw. Ausrüstungsgegenstände und Zubehör übernommen.
  5. Beim Betreiben von offenem Feuer (Grill ect.) ist auf die größtmögliche Sicherheit zu achten und die Feuerstelle unter Beobachtung zu lassen.
  6. Im Fahrerlager ist, mit Rücksicht auf die Teilnehmer, ab 22:00 Uhr die Musik- und Geräuschkulisse auf eine angemessene Lautstärke herunter zu fahren.
  7. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung akzeptieren Sie die Platz- und Fahrerlagerordnung. Sollten Teilnehmer gegen diese Ordnung verstoßen, werden sie unverzüglich vom Veranstaltungsgelände gewiesen (bei Trunkenheit auch ohne Fahrzeug).
  8. Das Veranstaltungsgelände (nicht das Fahrerlager) wird nachts beaufsichtigt.
  9. Im Interesse aller Teilnehmer ist auf übermäßigen Stromverbrauch zu verzichten.
  10. Dem Aufsichtspersonal des Veranstalters ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen werden mit dem sofortigen Verweis vom Veranstaltungsgelände geahndet.
    Der Veranstalter behält es sich vor, in besonders schweren Fällen ein unbefristetes Platzverbot für weitere Veranstaltungen auszusprechen.
  11. In Notfällen wenden Sie sich an den Veranstalter Tel.: 05476- 1307 (Handy: 016093232276) oder in der Nacht an den Platzaufsicht.

Gez: Der Veranstalter